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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche von Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunden“) mit dem Gas- und Wärme-Institut Essen e.V., Hafenstraße 101, 45356 Essen (nachfolgend „GWI“), abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme an den vom GWI angebotenen Veranstaltungen, insbesondere im Bereich Qualifizierung und Weiterbildung unabhängig von der Veranstaltungsart (in Präsenz beim GWI oder Online) sowie für Inhouse-Veranstaltungen aller Art bei  bzw. für Kunden (insgesamt nachfolgend „Veranstaltungen“ genannt).

Diese AGB gelten auch dann, wenn das GWI seine Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender vertragliche Bedingungen des Kunden vorbehaltlos erbringt. Entgegenstehende oder abweichende vertragliche Bedingungen des Kunden gelten nicht, wenn nicht GWI im Einzelfall deren Geltung ausdrücklich anerkennt.

GWI erbringt seine Leistungen ausschließlich für den Kunden. Teilnehmer und/oder Dritte werden in den Schutz- und Leistungsbereich nur einbezogen, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Angebot / Anmeldung

Die Ankündigung einer Veranstaltung auf der Internetpräsenz des GWI stellt kein Angebot des GWI zum Abschluss eines Vertrags zur Durchführung dieser Veranstaltung dar, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, durch eine Anmeldung zu einer Veranstaltung ein Angebot abzugeben. An das Angebot (Anmeldung) ist der Kunde 14 Tage gebunden. Der Vertrag über die Durchführung der Veranstaltung kommt erst mit Zugang der verbindlichen Buchungsbestätigung durch das GWI in Schrift- oder Textform zustande.

Die Anmeldung kann von der anmeldenden Person für sich selbst als Teilnehmer erfolgen (Variante „für mich buchen“) oder für einen oder mehrere Dritte als Teilnehmer (Variante „für andere buchen“). In beiden Varianten gibt die anmeldende Person die Anmeldung im eigenen Namen ab, ausgenommen es sind vollständige Daten zu Firma / Ihr Unternehmen angegeben, dann erfolgt die Anmeldung im Namen des angegebenen Unternehmens. Vertragspartner und Kunde wird die Person, in deren Namen die Anmeldung abgegeben wird.

Abweichend von dem Vorstehenden erfolgen Angebote des GWI zu einer Inhouse-Veranstaltung bei Kunden stets durch ein jeweils individuelles Angebot per E-Mail, das der Kunde per E-Mail oder durch ein vom GWI gegebenenfalls dazu bereitgestelltes Anmeldeformular annehmen kann. Angebot und Annahme bedürfen stets mindestens der Textform.

3. Absage / Verlegung von Veranstaltungen

Das GWI ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigem Grund – wie z. B. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, Ausfall bzw. Erkrankung einer Dozentin / eines Dozenten, Verhinderung des Veranstaltungsortes - oder in Fällen höherer Gewalt zu verschieben oder ganz abzusagen („Terminänderung“). Sollte dem Kunden unter Einbeziehung der Interessen des oder der angemeldeten Teilnehmer (sofern von der Person des Kunden abweichend) wegen der Terminänderung die Teilnahme an der Veranstaltung unmöglich oder unzumutbar werden, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts erstattet das GWI den bereits geleisteten Preis. Im Übrigen richtet sie die Haftung des GWI nach Nr. 7 dieser AGB („Haftung“), weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen aufgrund der Terminänderung sind ausgeschlossen.

4. Dozentenwechsel / Änderungen der Veranstaltung

Die Durchführung der Veranstaltung durch die/den in der Veranstaltungsbeschreibungen genannte/n oder sonst angekündigte Dozentin/Dozenten ist nicht Teil des geschuldeten Leistungsumfangs. Das GWI behält sich daher vor, Dozenten auszuwechseln bzw. durch andere qualifizierte Personen zu ersetzen, auch kurzfristig. Bei einem vollständigen Ausfall gilt Ziffer 3.

Das GWI behält sich ferner vor, Veranstaltungsinhalt, Veranstaltungsablauf sowie auch die Veranstaltungsart gegenüber den inserierten Angaben zu ändern, insbesondere auch einzelne Bestandteile einer Veranstaltung zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern sachliche Gründe dies notwendig machen und die Änderung / Abweichung dem Kunden unter Einbeziehung der Interessen des oder der angemeldeten Teilnehmer (sofern von der Person des Kunden abweichend) zumutbar ist.

5. Leistungsumfang und Preise

Der Preis umfasst, soweit nicht anders angegeben, die Teilnahme an der Veranstaltung und den Erhalt der Veranstaltungsunterlagen. Die Kosten für eine Anreise des Kunden bzw. der vom Kunden als Teilnehmer angemeldeten Personen zum GWI und Übernachtung sind nicht inbegriffen und vom Kunden selbst zu tragen.

Der Leistungsumfang für Inhouse-Veranstaltungen richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen mit dem Kunden und wird regelmäßig im jeweiligen schriftlichen Angebot des GWI für eine Inhouse-Veranstaltung beschrieben. Das GWI kann weitere Einzelheiten nach billigem Ermessen bestimmen.

Das GWI übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Veranstaltungen und/oder Veranstaltungsunterlagen bereitgestellten Informationen.

Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt ggf. die gesetzliche Mehrwertsteuer an. Der geschuldete Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, nicht jedoch vor Zugang der Rechnung.

6. Nutzung von Veranstaltungsunterlagen

Der Inhalt der Vorträge und die Veranstaltungsunterlagen sind durch das Urheberrecht geschützt. Jede Form von Fotografieren, Filmen oder Mitschneiden von Veranstaltungen ist nicht gestattet. Veranstaltungsunterlagen, welche dem Kunden oder Teilnehmer anlässlich der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung des GWI nicht vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise missbräuchlich genutzt werden. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung, die auch räumliche, zeitliche oder inhaltliche Beschränkungen regelt, eingeräumt und stets nur als einfaches Nutzungsrecht.

7. Haftung

Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des GWI, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des GWI beruhen sowie bei Schäden, die unter eine vom GWI gewährte Garantie fallen, haftet das GWI nach den gesetzlichen Vorschriften unbeschränkt. Für nicht unter Satz 1 fallende Schäden haftet das GWI bei Schäden, die auf leichter Fahrlässigkeit beruhen, nur auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch das GWI, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfe des GWI verletzt worden ist. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

8. Stornierung durch den Kunden / Teilnehmerwechsel

Der Kunde kann die Teilnahme an der angemeldeten Veranstaltung unbeschadet anderer gesetzlicher oder vertraglicher Rechte jederzeit bis zum Beginn der Veranstaltung durch Erklärung in Schrift- oder Textform stornieren, bei mehreren angemeldeten Teilnehmern auch nur für einzelne. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung beim GWI gilt Folgendes:

  • Zugang der Stornierung bis spätestens vier Wochen vor dem Tag der Veranstaltung: Die Pflicht zur Zahlung des Preises entfällt; sofern der Kunde den Preis bereits gezahlt hat, erstattet das GWI diesen.
  • Zugang der Stornierung bis spätestens 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung: Der Preis reduziert sich auf den Festbetrag von 80,00 €.
  • Zugang der Stornierung ab 14 Tage vor dem Tag der Veranstaltung: Der Preis reduziert sich um 50%.

Hat der Kunde die Teilnahme bis spätestens 7 Tage vor dem Tag der Veranstaltung nicht storniert und erscheint ein/e Teilnehmer/in nicht zum vereinbarten Veranstaltungsbeginn am vereinbarten Veranstaltungsort, schuldet der Kunde dem GWI den gesamten Preis. § 615 S. 2 BGB bleibt unberührt.

Ist der Kunde ein Unternehmen, kann die Person des oder der Teilnehmer bis zum Tag der Veranstaltung geändert werden, sofern für Teilnehmer keine besonderen Teilnahmevoraussetzungen bestehen, welche in der Person des neuen Teilnehmers nicht erfüllt sind.

Findet eine Veranstaltung an mehreren Kalendertagen statt, gilt der Tag, an dem die Veranstaltung beginnt, als Tag der Veranstaltung in Sinne der vorstehenden Bestimmungen.

9. Datenschutz

Dem GWI übermittelte personenbezogene Daten werden digital zu Verwaltungszwecken und für die Veranstaltungsdurchführung (bspw. Teilnehmerlisten, Namensschilder etc.) verarbeitet. Sollte die Anmeldung zu einer Veranstaltung auch für andere Personen durchgeführt werden, so verpflichtet sich die anmeldende Person die angemeldeten Personen hiervon in Kenntnis zu setzen. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.gwi-essen.de/datenschutz/

10. Erstellung und Nutzung von Film-, Ton- und Bildaufnahmen durch den Veranstalter

Im Rahmen von Veranstaltungen des GWI können Film- / Ton- und / oder Bildaufnahmen von Teilnehmern und Vortragenden zur Veröffentlichung insbesondere in Print- und Onlinemedien gefertigt werden. Wenn mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von o. g. Aufnahmen, auf denen Sie zu erkennen sind, kein Einverständnis besteht, ist dies bitte vor Beginn der Veranstaltung vor Ort mitzuteilen. Sofern Sie nicht widersprechen, gilt Ihr Einverständnis zu der Nutzung als erteilt.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen dem GWI und dem Kunden unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das GWI und Kunde verpflichten sich in diesem Fall, die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem GWI und dem Kunden ist Essen, soweit der Kunde Kaufmann ist.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Änderungen und / oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- oder Textform.