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01. Juli 2024
Die im April 2024 vom Deutschen Bundestag verabschiedete zweite Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes formuliert ambitionierte Anforderungen zur schnellen Minderung von Treibhausgasemissionen in allen Sektoren. Bereits bis 2030 müssen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 die Emissionen um 65 Prozent gesenkt werden, um schließlich bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Die ursprünglich nach Sektoren (Gebäude, Industrie, Verkehr etc.) differenzierten Emissionsminderungsziele wurden aufgelöst. Die Bundesrepublik muss nun über alle Sektoren hinweg eine ausgeglichene Emissionsbilanz bis 2045 aufweisen.
Das Vorhaben RegioPlan zielt auf das Zusammenspiel zwischen Regionen mit Energieüberschuss (z. B. ”Windstrom-Überschuss”) und Regionen mit immanentem Energiebedarf. Daher werden in der ersten Phase des Projektes, RegioPlan I, die Energiebedarfe der einzelnen Verbrauchssektoren (Gebäude/Wohnen, Industrie und Gewerbe, Verkehr, Umwandlungssektor) recherchiert. Parallel dazu erfolgt die Analyse der gegenwärtigen Energiebereitstellung. Hierbei wird einerseits zwischen Strom- und Wärmebereitstellung unterschieden und andererseits der klassische Kraftwerkspark von den bereits eingesetzten Erneuerbare Energien-Kapazitäten abgegrenzt.
Im Ergebnis wird ein realistisches Bild über die machbare Energieversorgung durch inländische Energieerzeu-
gung in Zusammenhang mit den verschiedenen Sektoren und den daraus resultierenden nötigen Energieimpor-
ten (z.B. Wasserstoff) erarbeitet. Kern der Phase I ist die Aufstellung der Energiebilanzen für den Status quo und die Regionalisierung dieser Erkenntnisse.
Projektlaufzeit: 1,75 Jahre (07/2024 – 3/2026)
Förderkennzeichen: G 202419
Fördermittelgeber: DVGW