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01. Juli 2024
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) trat am 18. Dezember 2019 in Kraft. Es wurde als Teil des Klimapakets der Bundesregierung verabschiedet, um verbindliche Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen festzulegen und Maßnahmen zur Einhaltung dieser Ziele zu implementieren. Im April 2024 beschloss der Deutschen Bundestag die zweite Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Bereits bis 2030 müssen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 die Emissionen um 65 Prozent gesenkt werden, um schließlich bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Nach 2045 werden Negativemissionen eingeplant. Die ursprünglich nach Sektoren (Gebäude, Industrie, Verkehr etc.) differenzierten Emissionsminderungsziele wurden aufgelöst. Vielmehr muss die Bundesrepublik Deutschland nun über alle Sektoren hinweg eine ausgeglichene Emissionsbilanz bis 2045 aufweisen.
In WärmePlan 2045 wird im Kontext der beschriebenen gesetzlichen und regulatorischen Entwicklungen analysiert, welche Auswirkungen sich auf den Transformationspfad der Wärmeversorgung ergeben. Im Detail bedeutet dies, dass auf Basis des ingenieurstechnischen Know-hows der Projektpartner erarbeitet werden soll, in welcher Form die regulatorischen Vorgaben technisch sinnvoll angewendet werden können und welche Auswirkungen sich für das Gasfach und im Speziellen die Netzbetreiber ergeben.
Projektlaufzeit: 1,5 Jahre (07/2024 – 12/2025)
Förderkennzeichen: G 202420
Fördermittelgeber: DVGW
Partner: DVGW-Forschungsstelle am Engler-Bunte-Institut des KIT, DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH