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Gemäß geltendem Regelwerk müssen gasbefeuerte häusliche Wärmeerzeuger, aber auch andere häusliche Gerätegruppen, unter anderem einer sogenannten „Windprüfung“ unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden (Zulassungsprüfung).
Hier wird der Nachweis geführt, dass diese Gasgeräte unter Windeinfluss stabil und sauber brennen und eine eventuelle Abgasrezirkulation kein sicherheitstechnisches Risiko darstellt.
Um diesen Nachweis zu führen werden die Prüflinge aus unterschiedlichen Richtungen und mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten angeblasen und beurteilt. Der „Windgenerator“ des Prüflabors im GWI erzeugt eine gleichgerichtete Luftströmung mit einer Geschwindigkeit bis zu 15 m/s.